Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Deutscher Verein

Sie sind hier: Aktuelles » Gutachten » 2007 » Gutachten vom 12. April 2007, Nr. 31/04

Gutachten

Gutachten vom 12. April 2007, Nr. 31/04

Zum Verhältnis der Genehmigung einer Investitionsmaßnahme zur Vereinbarung über die Erhöhung des Investitionsbetrages in der Sozialhilfe

  1. Die Zustimmung zu einer Investitionsmaßnahme hat der Träger der Sozialhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Die Aushandlung der Höhe des Investitionsbetrages unterliegt demgegenüber dem Vereinbarungsprinzip des Leistungserbringungsrechts.
  2. Die Zustimmung des Trägers der Sozialhilfe zu einer Investitionsmaßnahme bindet diesen nicht in der Verhandlung über die Erhöhung der Vergütung aufgrund der Investitionen, führt also nicht zur Verpflichtung zur Zahlung eines die Investition finanzierenden Investitionsbetrages.