Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Deutscher Verein

Sie sind hier: Aktuelles » Gutachten » 2006 » Gutachten vom 14. Dezember 2006, Nr. 11/05

Gutachten

Gutachten vom 14. Dezember 2006, Nr. 11/05

Rechtmäßige Gewährung von sozialpädagogischer Familienhilfe

  1. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten nach §§ 89 ff. SGB VIII besteht nur, wenn die Leistung rechtmäßig erbracht wurde.
  2. In Pflegefamilien können erzieherische Hilfen nach § 27 ff. SGB VIII erbracht werden, sofern eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Geeignet zur Erbringung in einer Pflegefamilie ist eine Hilfe dann, wenn sie ihrem Inhalt, Wesen und Zielrichtung nach der Hilfe nach §§ 33, 39 SGB VIII nicht widerspricht.
  3. Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) kann nicht in einer Pflegefamilie erbracht werden.