Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Deutscher Verein

Sie sind hier: Aktuelles » Gutachten » 2006 » Gutachten vom 8. Juni 2006, Nr. 05/06

Gutachten

Gutachten vom 8. Juni 2006, Nr. 05/06

Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Pflege durch einen Integrationshelfer

Für das Zusammentreffen von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Leistungen der Pflegeversicherung ist aufgrund des § 13 Abs. 4 SGB XI eine Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und der Pflegekasse vorgesehen, die eine Leistungsgewährung aus einer Hand ermöglicht.

  1. Im Rahmen der Hilfen zur Schulbildung wird schulpflichtigen behinderten Kindern bei entsprechendem Bedarf als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ein Integrationshelfer zur Seite gestellt. Im Rahmen der Hilfe werden zuweilen auch pflegerische Leistungen erbracht. Das Gutachten bezieht sich auf die Frage, in welchem Umfang, von wem und in welcher Form der Zusammenarbeit diese Leistungen des Integrationshelfers zu erbringen sind.