Gutachten
Gutachten vom 30. Oktober 2006, Nr. 26/05
Finanzierung der Schuldnerberatung
- Die Finanzierung der Leistungen der Schuldnerberatung hat nach Vergaberecht
zu erfolgen, wenn sich der Beschaffungsvorgang als öffentlicher Auftrag darstellt. - Das Angebot der Schuldnerberatung kann der Sozialleistungsträger innerhalb des sozialleistungsrechtlichen Leistungsdreiecks so gestalten, dass die Merkmale des öffentlichen Auftrags nicht erfüllt sind und damit die Anwendung des Vergaberechts ausgeschlossen ist.

