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Gutachten

Gutachten vom 30. Oktober 2006, Nr. 26/05

Finanzierung der Schuldnerberatung

  1. Die Finanzierung der Leistungen der Schuldnerberatung hat nach Vergaberecht
    zu erfolgen, wenn sich der Beschaffungsvorgang als öffentlicher Auftrag darstellt.
  2. Das Angebot der Schuldnerberatung kann der Sozialleistungsträger innerhalb des sozialleistungsrechtlichen Leistungsdreiecks so gestalten, dass die Merkmale des öffentlichen Auftrags nicht erfüllt sind und damit die Anwendung des Vergaberechts ausgeschlossen ist.