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Gutachten

Gutachten vom 26. Juli 2005, Nr. 28/04

Leistungen nach § 34 SGB VIII in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe

Eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe kann für Leistungen nach § 34 SGB VIII in Betracht kommen, wenn in dieser hinsichtlich personeller und sächlicher Ausstattung, der Qualifikation des Personals, der Einrichtungskonzeption und des Hilfeangebots im Hinblick auf die besondere Bedarfslage eines Kindes oder Jugendlichen unter Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen der Leistungsanspruch erfüllt werden kann.