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Deutscher Verein

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Gutachten

Gutachten Kindertagespflege DIJuF

Der Deutsche Verein hat im Sommer 2006 in finanzieller Förderung des BMFSFJ zwei Gutachten zur Finanzierung der Kindertagespflege sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen der Vollzeitpflege beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen seit Ende letzten Jahres vor und wurden im Februar 2007 dem Fachausschuss „Jugend und Familie“ vorgestellt und beraten. In der Folge haben zwei Arbeitsgruppen ihre Arbeit aufgenommen: die AG „Kindertagesbetreuung“ sowie die AG „Neuberechnung der Vollzeitpflegesätze“, die bis zur 2. Jahreshälfte entsprechende Empfehlungen erarbeiten werden. Sobald die Empfehlungen vom Präsidium des Deutschen Vereins beschlossen  werden, werden sie auf unserer Homepage zu finden sein.

Bei einer Verwendung der Gutachten bitten wir, darauf hinzuweisen, dass sie jeweils in Unterstützung des BMFSFJ vom DIJuF erstellt wurden und weder die Auffassung des Deutschen Vereins noch des BMFSFJ widerspiegeln. Welche Ergebnisse der Gutachten übernommen werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden und obliegt dem Beratungsprozess der Gremien des Deutschen Vereins. Für eine Zitierung bitten wir folgenden Passus zu verwenden:

„Zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus öffentlicher Hand – unter Einbeziehung arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlicher Faktoren, Gutachten des DIJuF im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., Dezember 2006.“