Gutachten
Gutachten vom 26. Juni 2012, Nr. 6/11
Zur sachlichen Zuständigkeit bei der Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit nach § 97 SGB XII bei der Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII ist in Fällen, in denen der Verstorbene bis zu seinem Tod keine Sozialleistungen empfangen hat, der Kostenverpflichtete jedoch stationäre Leistungen erhält, auf die Person des Verstorbenen und nicht die des Verpflichteten abzustellen.



