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Gutachten

Gutachten vom 8. November 2011, G 2/11 und G 8/11

Zur Zulässigkeit von Kontingentvereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und freien Einrichtungsträgern

Eine vertragliche Zusicherung seitens der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ausgewählten Heimträgern die Kosten für ein bestimmtes Kontingent an Plätzen in jedem Fall zu erstatten, um dadurch im Rahmen von Entgeltvereinbarungen niedrigere Tagessätze zu erzielen, ist unzulässig.