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Gutachten

Gutachten vom 4. August 2010, Nr. 4/08

Zu den Auswirkungen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens auf den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, insbesondere zur Möglichkeit einer Aufrechnung

  1. Die Aufrechnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II und gemäß § 43 SGB II ist nach § 114 InsO auch während eines Verbraucherinsolvenzverfahrens des Leistungsbeziehers für eine Dauer von zwei Jahren möglich, wenn die Aufrechnungslage bereits bei Verfahrenseröffnung bestand.

  2. Auch wenn sich ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, ist ihm bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II zu gewähren.