Gutachten
Gutachten vom 4. August 2010, Nr. 4/08
Zu den Auswirkungen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens auf den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, insbesondere zur Möglichkeit einer Aufrechnung
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Die Aufrechnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II und gemäß § 43 SGB II ist nach § 114 InsO auch während eines Verbraucherinsolvenzverfahrens des Leistungsbeziehers für eine Dauer von zwei Jahren möglich, wenn die Aufrechnungslage bereits bei Verfahrenseröffnung bestand.
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Auch wenn sich ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, ist ihm bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II zu gewähren.



