Gutachten
Gutachten vom 4. Juni 2010, Nr. 14/07
Zur Erhebung eines Kostenbeitrags nach §§ 91 ff. VIII während eines laufenden Insolvenzverfahrens
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Die Vollstreckung des Anspruchs auf einen nach § 94 Abs. 3 SGB VIII zu leistenden Kostenbeitrag ist nicht zulässig, während sich der Kostenbeitragspflichtige im Insolvenzverfahren befindet. Dies gilt jedoch nicht für die Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 EStG.
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Eine analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 InsO auf den Kostenbeitragsanspruch ist nicht möglich.

