Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Deutscher Verein

Sie sind hier: Aktuelles » Gutachten » 2010 » Gutachten vom 4. Juni 2010, Nr. 14/07

Gutachten

Gutachten vom 4. Juni 2010, Nr. 14/07

Zur Erhebung eines Kostenbeitrags nach §§ 91 ff. VIII während eines laufenden Insolvenzverfahrens

  1. Die Vollstreckung des Anspruchs auf einen nach § 94 Abs. 3 SGB VIII zu leistenden Kostenbeitrag ist nicht zulässig, während sich der Kostenbeitragspflichtige im Insolvenzverfahren befindet. Dies gilt jedoch nicht für die Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 EStG.
  2. Eine analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 InsO auf den Kostenbeitragsanspruch ist nicht möglich.