Gutachten
Gutachten vom 16. Oktober 2009, Nr. 02/06
Berücksichtigung von Guthaben aus der Nebenkostenabrechung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rückzahlungen und Guthaben aus Betriebs- und Nebenkostenabrechnung sind von den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung abzusetzen, § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II.
0. Die Anfrage ist dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuzuordnen. Gegenstand ist die Frage, ob und wie eventuelle Guthaben aus einer Nebenkostenabrechung im Rahmen der Grundsicherungsleistungen zu berücksichtigen sind. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende umfassen neben der Regelleistung auch die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Erhält nun ein Empfänger dieser seine Existenz sichernden Leistungen ein Guthaben aus einer Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, stellt sich die Frage, inwieweit das Guthaben die Grundsicherungsleistungen mindert.

