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Gutachten

Gutachten vom 20. Februar 2009, Nr. 02/09

Abweichungsmöglichkeiten von den Anforderungen der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz NW - AllgFörderPflegeVO1

Die Abweichung von der in der Pflege-Förderverordnung vorgegebenen Höchstzahl für neugebaute stationäre Pflegeplätze kann nur unter Berücksichtigung besonderer konzeptioneller, betriebsorganisatorischer und wirtschaftlicher Bedingungen von der zuständigen Behörde genehmigt werden.