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Gutachten

Gutachten vom 17. Februar 2009, Nr. 03/08

Kombination von Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflegeversicherungsleistungen in stationären Einrichtungen

Das SGB XI schließt nicht jede Form der Kombination von Leistungen der Eingliederungshilfe und von Pflegeleistungen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen aus. Die vielerorts bestehenden Vereinbarungen über ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen sind nicht rechtswidrig.