Gutachten
Gutachten vom 10. Juni 2009, Nr. 08/08
Kostenerstattung nach § 36 a SGB II bei Frauenhauswechsel und der Geburt eines Kindes in einem Frauenhaus
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Die ursprüngliche Kostenerstattungspflicht bleibt auch bei einem Frauenhauswechsel bestehen.
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Bei der Geburt eines Kindes während eines Frauenhausaufenthaltes sind auch die für das Kind aufgewendeten Kosten von der Kostenerstattung erfasst.

