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Gutachten

Gutachten vom 10. Juni 2009, Nr. 08/08

Kostenerstattung nach § 36 a SGB II bei Frauenhauswechsel und der Geburt eines Kindes in einem Frauenhaus

  1. Die ursprüngliche Kostenerstattungspflicht bleibt auch bei einem Frauenhauswechsel bestehen.
  2. Bei der Geburt eines Kindes während eines Frauenhausaufenthaltes sind auch die für das Kind aufgewendeten Kosten von der Kostenerstattung erfasst.