Veranstaltungsinformation
Ausländerbehörden und Jugendhilfe - Kindeswohl als Kooperationsmöglichkeit
- Wann: (Belegt) 21.03.2012 10:00 bis 22.03.2012 17:00
- Zielgruppe: Mitarbeiter der Jugendhilfe und Ausländerbehörden mit Vorkenntnissen im Aufenthaltsrecht – zwingende Tandemanmeldung Ausländerbehörde – Jugendhilfe
- Verantwortlich: Ulrike Schwarz
- Anmeldung bitte bis: 20.01.2012
- Auskunft: 030/62980-605/-606/-419
- Veranstaltungsnummer: F 728/12
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Wo:
Augustinerkloster zu Erfurt
Die Veranstaltung befasst sich mit den Kooperationsmöglichkeiten von Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilferecht aufgrund des gemeinsamen Schutzauftrags „Kindeswohl". In der Veranstaltung werden Unsicherheiten bei den Fachkräften in den Ausländerbehörden und in der Jugendhilfe bei der Wahrung ihres Schutzauftrages in rechtlich nicht eindeutigen/kontroversen Einzelfällen aufgegriffen. Gemeinsam mit den Teilnehmern sollen unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden und bestehender nationaler und internationaler rechtlicher Regelungen Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Um dieses Konzept umsetzten zu können, werden Anmeldung nur dann angenommen, wenn sich Jugendhilfe und Ausländerbehörde aus derselben Kommune „im Tandem" anmelden.
Kosten & Anmeldung
Kosten
Mitglieder
Nichtmitglieder
(incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.)



