Veranstaltungsinformation
Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – HLU, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege
- Wann: (Belegt) 10.09.2012 15:00 bis 12.09.2012 13:00
- Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und freien Trägern
- Verantwortlich: Gottfried Eichhoff
- Anmeldung bitte bis: 17.07.2012
- Auskunft: 030/62980-605/-606/-419
- Veranstaltungsnummer: F 359/12
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Wo:
BZ-Erkner bei Berlin
Die Sozialhilfe wird durch das Nachrangprinzip geprägt, d.h. die Hilfesuchenden sind verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfemitteln alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu nutzen. Dazu zählt auch der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen, soweit es nicht nach gesetzlichen Bestimmungen vor der Verwertung geschützt ist. Bei der Leistungsgewährung kommt der Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen wesentliche Bedeutung zu, wenn zu entscheiden ist, welche Zuflüsse von vorneherein als Vermögen anzusehen sind. Bei der Einkommensberücksichtigung stellt sich u.a. die Frage, welche Positionen grundsätzlich freigelassen werden und in welchem Umfang zweckbestimmte Leistungen angerechnet werden dürfen.
Einen weiteren thematischen Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Vorschrift des § 92 a SGB XII zum Einsatz des gemeinsamen Einkommens bei Partnern, von denen der eine die gemeinsame Wohnung beibehält, nachdem der andere, z.B. wegen erforderlicher Hilfe zur Pflege, in eine stationäre Einrichtung aufgenommen worden ist und dort von der Hilfe zur Pflege nicht umfasste Leistungen zum Lebensunterhalt erhält.
Bei der Darstellung und Bearbeitung werden insbesondere auch die Lösungsansätze vorgestellt, die vom Deutschen Verein in den Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe aufgezeigt werden.
Kosten & Anmeldung
Kosten
Mitglieder
Nichtmitglieder
(incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.)




