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Deutscher Verein

Sie sind hier: Aktuelles » Veranstaltungen / Kongresse » 2010 » Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe, soziale Leistungssysteme, Grundsatzfragen des Sozialrechts » Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe – Speziell zum Elternunterhalt

Veranstaltungsinformation

Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe – Speziell zum Elternunterhalt

Im Unterhaltsrecht ist die Sozialhilfe besonders beim sogenannten Elternunterhalt herausge­fordert, wenn Hilfe zur Pflege geleistet wird und Unterhaltsansprüche nach § 94 SGB XII auf den Träger der Sozialhilfe übergehen. Die Maßgaben, die durch höchstrichterliche Recht­sprechung fortentwickelt wurden, sind in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe zusammengefasst und 2008 an die Änderungen im Unterhaltsrecht angepasst worden. Die Handhabung der Rechtsmaterie wird dadurch zwar erleichtert, ist aber gleichwohl komplex. Die Veranstaltung zielt darauf, die Kompetenz zur Ermittlung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und zur Beratung der Angehörigen von Leistungsberechtigten zu verbessern. Schwerpunkte: Eingrenzung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit, Feststellung der unter­haltsrechtlichen Leistungsfähigkeit (insbesondere Einkommensermittlung, Wohnvorteil, vor­rangige Unterhaltsverpflichtungen, Schulden, eigene Altersvorsorge, geschütztes Vermögen), Rangverhältnisse und anteilige Haftung von Geschwistern, Voraussetzungen/Einschränkungen einer rückwirkenden Inanspruchnahme.

Kosten & Anmeldung

Kosten

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Nichtmitglieder


Veranstaltungskosten Deutscher Verein
200.00 €
250.00 €

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Tagungsstättenkosten*
(incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.)
398.00 €
398.00

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