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Deutscher Verein

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Veranstaltungsinformation

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – HLU, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege

Der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen ist Strukturmerkmal bedarfsabhängiger Sozialleistungen. Bei der Leistungsgewährung kommt der Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen eine wichtige Rolle zu, wenn zu entscheiden ist, welche Zuflüsse von vornherein als Vermögen anzusehen sind. Bei der Einkommensberücksichtigung kommt die grundsätzliche Freilassung bestimmter Positionen in Betracht. Daneben stellt sich die Frage, in welchem Umfang zweckbestimmte Leistungen berücksichtigt werden dürfen. Bei der Hilfe zur Pflege kommt es nach Aufnahme eines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners in eine Einrichtung wegen § 92a SGB XII zur Überlagerung der für die „fachliche Hilfe“ bestimmten Einkommensgrenze, wenn festzulegen ist, wie viel aus dem gemeinsamen Einkommen dem gegebenenfalls noch mit minderjährigen Kindern im Haus­halt verbliebenen Partner mit Rücksicht auf die bisherige Lebenssituation zu belassen ist. Bei der Darstellung und Bearbeitung werden insbesondere auch die Lösungsansätze berück­sichtigt, die vom Deutschen Verein in den Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe aufgezeigt werden.

Kosten & Anmeldung

Kosten

Mitglieder

Nichtmitglieder


Veranstaltungskosten Deutscher Verein
120.00 €
150.00 €

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Tagungsstättenkosten*
(incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.)
186.00 €
186.00

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* Sie haben die Auswahl zwischen drei Pauschalen der Tagungsstätte. Die Höhe der anderen Pauschalen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Buchung mindestens einer Tagungspauschale, die damit für jeden Tag der Veranstaltung festgelegt ist und nicht geändert werden kann, ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig anzumelden, um sich die Übernachtung zu sichern.