Veranstaltungsinformation
Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – HLU, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege
- Wann: (Belegt) 14.06.2010 15:00 bis 16.06.2010 13:00
- Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und freien Trägern
- Verantwortlich: Reiner Höft-Dzemski
- Anmeldung bitte bis: 15.04.2010
- Auskunft: 030-62980-605/-606/-419
- Veranstaltungsnummer: F 331/10
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Wo:
Bildungsstätte Steinbach, Taunus
Der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen ist Strukturmerkmal bedarfsabhängiger Sozialleistungen. Bei der Leistungsgewährung kommt der Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen eine wichtige Rolle zu, wenn zu entscheiden ist, welche Zuflüsse von vornherein als Vermögen anzusehen sind. Bei der Einkommensberücksichtigung kommt die grundsätzliche Freilassung bestimmter Positionen in Betracht. Daneben stellt sich die Frage, in welchem Umfang zweckbestimmte Leistungen berücksichtigt werden dürfen. Bei der Hilfe zur Pflege kommt es nach Aufnahme eines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners in eine Einrichtung wegen § 92a SGB XII zur Überlagerung der für die „fachliche Hilfe“ bestimmten Einkommensgrenze, wenn festzulegen ist, wie viel aus dem gemeinsamen Einkommen dem gegebenenfalls noch mit minderjährigen Kindern im HausÂhalt verbliebenen Partner mit Rücksicht auf die bisherige Lebenssituation zu belassen ist. Bei der Darstellung und Bearbeitung werden insbesondere auch die Lösungsansätze berückÂsichtigt, die vom Deutschen Verein in den Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe aufgezeigt werden.
Kosten & Anmeldung
Kosten
Mitglieder
Nichtmitglieder
(incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.)

