Veranstaltungsinformation
Länderübergreifender Erwachsenenschutz
- Wann: 02.12.2008 von 10:00 bis 17:00
- Zielgruppe: Betreuer/innen, Betreuervereine, Richter/innen
- Verantwortlich: Frank Hartwig
- Anmeldung bitte bis: 07.11.2008
- Auskunft: 030-62980-605/6
- Veranstaltungsnummer: F 731/08
- Vorstellung des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens sowie weiterer rechtlicher Trends -
DIESE FACHTAGUNG FÄLLT LEIDER AUS !!!
Ein Erwachsener steht in Deutschland
unter Betreuung in bezug auf Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt und Vermögen.
Aufgrund seiner Erkrankung bedarf es der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten.
Der Erwachsene verlässt ohne Wissen seines Betreuers Deutschland und wird in
Italien von der Polizei aufgegriffen.
Ein in Deutschland unter Betreuung stehender Erwachsener möchte seinen Lebensabend bei seiner Familie in Frankreich verbringen.
In
den letzten Jahren sind schutzbedürftige Erwachsene immer mehr in den Blickpunkt
der Öffentlichkeit geraten, insbesondere durch die Diskussion zum demographischen
Wandel und Berichten über deutsche Rentner im Ausland. Gegen Ende des Jahres
2008 soll das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen in Kraft treten. Es legt
für internationale Fallkonstellationen einheitliche Zuständigkeiten und Verfahren
fest.
Die Veranstaltung stellt das Haager Übereinkommen sowie weitere rechtliche Trends vor.

