Veranstaltungsinformation
Internationale Adoption
- Wann: 05.06.2008 13:00 bis 06.06.2008 15:00
- Zielgruppe: Fachkräfte der mit Auslandsadoption befassten Behörden, Richter/innen und Mitarbeiter/innen aus Adoptionsvermittlungsstellen
- Verantwortlich: Gabriele Scholz
- Anmeldung bitte bis: 02.05.2008
- Auskunft: 030-62980-605/6
- Veranstaltungsnummer: F 704/08
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Wo:
BZ-Erkner, Berlin
Eltern möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren und wenden sich an die zuständigen Stellen. Andere Eltern haben ein Kind im Ausland adoptiert und begehren nun die Anerkennung dieser Adoption in Deutschland. Welche Vorschriften sind zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Anerkennung? Adoptionen ausländischer Kinder sind ein fester Bestandteil in der Arbeit der damit befassten Fachkräfte und der Gerichte. Anwendung fi nden dabei internationale Abkommen und eine Vielzahl deutscher Gesetze.
Das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) vereinheitlicht das Verfahren bei Auslandsadoptionen und stellt das Interesse des Kindes in den Mittelpunkt. Nicht alle Staaten aber haben das Haager Adoptionsübereinkommen ratifi ziert, mit der Folge, dass nicht nur die Voraussetzungen, unter denen im Ausland eine Adoption vollzogen wird, unterschiedlich sind, sondern auch die zuständigen Stellen unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe anlegen müssen. Schwierigkeiten und Fragen ergeben sich in verschiedenen Stationen des Verfahrens und im Zusammenwirken der Akteure.
Ziel der Veranstaltungen ist es, einen Gesamtüberblick über den rechtlichen Rahmen einer Auslandsadoption zu vermitteln, aktuelle Probleme zur Diskussion zu stellen und einen Informationsaustausch zwischen den Teilnehmenden zu ermöglichen.
Kosten & Anmeldung
Kosten
Mitglieder
Nichtmitglieder
(incl. Unterkunft & Verpflegung)

