Reform der Pflegeversicherung
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert Reform der Pflegeversicherung
Das Risiko Pflegebedürftigkeit muss auch in Zukunft weiterhin abgesichert werden, so der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der sich in seiner Mitgliederversammlung am 08. Oktober 2003 in Frankfurt/Main intensiv mit dem Reformbedarf des Sozialstaates auseinandersetzte. Ein armutsfestes Sicherungssystem, das die kommunalen Haushalte entlastet, ist das Ziel.
Immer mehr Menschen werden im Alter pflegebedürftig, während die Anzahl der Beitragszahler in die Sozialversicherung drastisch abnimmt. Sich verändernde Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und die demographischen und finanzpolitischen Anforderungen gilt es bei der Reform oder bei einer Neuorganisation der Pflegeversicherung ebenso zu berücksichtigen wie bisher erkannte Defizite des bestehenden Systems.
Ob das bisherige System der sozialen Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung lediglich weiterentwickelt wird, ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz oder die fiskalische Integration der Pflegeversicherung in die Krankenversicherung zu fordern ist, wird in den Gremien des Deutschen Vereins noch intensiv diskutiert.
Der Mitteleinsatz muss auf alle Fälle effizienter gestaltet, überbordende Bürokratie abgebaut werden, so der Vorsitzende des Deutschen Vereins, Oberstadtdirektor Dr. Konrad Deufel. Der Deutschen Verein fordert eine Neuausrichtung von Versorgungsstrukturen und Sozialleistungen mit den Zielen:
- den Pflegebedürftigen trotz Hilfebedarf ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben gewährleisten,
- Hilfen zur Selbsthilfe anzubieten und die Eigenverantwortung zu stärken sowie
- den Vorrang häuslicher und ambulanter Hilfen vor stationären sowie den Vorrang von Prävention und Rehabilitation vor Pflege zu bestärken.
Der Deutsche Verein geht davon aus, dass durch diese Reformvorschläge nicht nur eine Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger möglich wird, sondern dass darüber hinaus auch die Mittel der Pflegeversicherung erheblich wirtschaftlicher eingesetzt werden können.
Die Fachgremien des Deutschen Vereins setzen sich zur Zeit mit folgende Fragestellungen auseinander:
- Zur Vermeidung der Überschneidungen zu anderen Sozialgesetzen sollte ein einheitlicher Begriff der Pflegebedürftigkeit entwickelt werden, der für alle Sozialleistungsträger verbindlich ist.
- Es sind klare Regelungen der Finanzierungszuständigkeiten zu treffen, die keine "Verschiebebahnhöfe" zwischen den verschiedenen Leistungsträgern zulassen. Insbesondere sind alle medizinischen Leistungen für die Pflegebedürftigen durch die Krankenversicherung zu finanzieren.
- Um den Vorrang ambulanter Leistungen sachgerecht zu unterstützen, sollte eine Budgetierung eingeführt werden
Es ist eine zielgenauere Feststellung der Pflegebedürftigkeit erforderlich, die auf die vorhandenen Ressourcen und den tatsächlichen Hilfebedarf Pflegebedürftiger abzielt.



