Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Betreuungsrecht“
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge sieht erheblichen Änderungsbedarf bei Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Betreuungsrecht“
Das Präsidium des Deutschen Vereins befürchtet eine Aufgabenverlagerung zu Lasten der Kommunen ohne finanzielle Ausgleiche. Eine sachgerechte Qualität der Betreuung kann nicht gewährleistet werden; die Existenz zahlreicher Betreuungsvereine ist gefährdet. Die vorgeschlagenen Pauschalen sind aus Sicht des Deutschen Vereins nicht kostendeckend. Es ist damit zu rechnen, dass die Berufsbetreuer die Fallzahlen wieder massiv erhöhen werden, um ein einigermaßen auskömmliches Einkommen zu erzielen. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass vermehrt Behördenbetreuungen nach § 1900 IV BGB angeordnet werden müssen, da immer weniger Berufsbetreuer bereit sein werden, schwierige Betreuungsfälle für die vorgesehene Pauschalierung zu übernehmen.
Der Deutsche Verein lehnt die Reduzierung der Aufwandspauschale für Ehrenamtliche ab. Dieser Vorschlag widerspricht dem Vorrang des Ehrenamtes im Betreuungswesen.
Die Vorschläge zur Stärkung der Rahmenbedingungen des Rechtsinstituts der Vorsorgevollmacht werden grundsätzlich begrüßt. Den Betreuungsvereinen und –behörden werden hierdurch zusätzliche Aufgaben übertragen. Hierfür sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.
Bei der gesetzlichen Vertretungsmacht sieht der Deutsche Verein Klärungsbedarf hinsichtlich der Anforderungen an die Ausstellung des ärztlichen Attestes. Neben den inhaltlichen Bedenken gegen eine gesetzliche Vertretungsmacht für nahe Angehörige wird auch hier für die Betreuungsbehörden und –vereine eine zusätzliche sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt der Tätigkeit neue Aufgabe übertragen, ohne dass eine finanzielle Kompensation hierfür erfolgt.
Der Deutsche Verein äußert Bedenken gegen eine zentrale Erfassungsstelle zur Kontrolle der Vergütungsabrechnungen, da dies mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist.



