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Deutscher Verein

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Der Bundesgesetzgeber muss tätig werden!

Finanzierung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen gefährdet. Der Bundesgesetzgeber muss tätig werden!

Der Deutsche Verein fordert eine Neuordnung der Finanzierung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen.

Die Ausgaben der Sozialhilfeträger betrugen im Jahre 2001 insgesamt 21.2 Mrd. €, davon für die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung 8,8 Mrd. €. Gegenüber dem Jahr 2000 mit Ausgaben in Höhe von 8,3 Mrd. € bedeutet dies einen Anstieg um 5,4 %.

Der ambulante und stationäre Hilfebedarf für Menschen mit Behinderungen steigt vom Jahr 2002 bis zum Jahre 2007 von 202.000 auf 244.000 Fälle. Dies entspricht einer Steigerung von 21 % innerhalb von 5 Jahren.

Die Ursache für die steigenden Fallzahlen ist das niedrigere Durchschnittsalter der Menschen mit Behinderungen Das Durchschnittsalter der heutigen behinderten Heimbewohner liegt bei rund 40 Jahren.

In den folgenden Jahren wird die Anzahl der Menschen mit Behinderungen in den Wohnheimen weiter zunehmen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch eine generell höhere Lebenserwartung und eine verbesserte Gesundheitsvorsorge.

Die Sozialhilfeträger und damit die kommunalen Träger insgesamt können den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe und damit in der Sozialhilfe nicht mehr schultern, ohne andere wichtige Aufgaben zu vernachlässigen oder gar aufzugeben.

Nach Auffassung des Deutschen Vereins ist hier der Bundesgesetzgeber gefordert. Dazu sollten in die Überlegungen für eine Neuordnung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen die bisherigen direkten und indirekten Bundesleistungen (wie etwa Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung, Sozialversicherungsbeiträge) mit einbezogen werden.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de