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Deutscher Verein fordert Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Berlin, 23. März 2011, heute berät das Bundeskabinett einen Referentenentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit. Diese soll ab nächstem Jahr Familien die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern.
 
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) begrüßt in seiner Stellungnahme die Einführung einer Familienpflegezeit als Schritt in die richtige Richtung.

„Angehörige, die Pflege mit ihrem Beruf in Einklang bringen müssen, brauchen dringend politische Unterstützung. Viel zu lange sind diese Familien von der Politik vernachlässigt worden – und das, obwohl in Zeiten des demografischen Wandels ambulante Pflege immer
wichtiger wird“, betont Michael Löher, Vorstand des DV. „Es fragt sich allerdings, ob das ursprüngliche Ziel der Familienpflegezeit noch erfüllt werden kann, wenn es allein vom guten
Willen der Arbeitgeber abhängen soll, ob Beschäftigte diese Zeitoption zur Verfügung gestellt bekommen. Schon jetzt könnten Betriebe ihren Angestellten auf diese Weise entgegen kommen, dazu bräuchte es keinen Aufruf zur Selbstverpflichtung an die Wirtschaft“ so Löher weiter.

Der Deutsche Verein fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, „denn nur mit dieser Sicherheit können Menschen, die unter hohen Belastungen die Pflege ihrer Angehörigen mit ihrem Beruf vereinbaren, wirklich entlastet werden“, betont Löher.
 
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für ein Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz –FamPflegeZG) sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Dabei erhalten sie in diesem Fall 75 Prozent Gehalt des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit für Beschäftigte soll es jedoch nicht geben.
 
 
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
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