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Hartz IV Empfängern fehlen monatlich rund 180 Euro für die Private Krankenversicherung

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) fordert den Gesetzgeber auf, die Kosten für den Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf die Höhe der Beitragslücke (ca.  180 Euro) zu senken. Er drängt damit auf eine Einigung im Vermittlungs-ausschuss des Bundestages entsprechend den Vorschlägen des Bundesrates vom 26.11.2010.

Hilfebedürftige Menschen, die Arbeitslosengeld erhalten und die bisher privat versichert waren, können seit 1. Januar 2009 nicht mehr von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sie müssen auch bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit in der PKV verbleiben. Dort erhalten sie den Basistarif. Dieser kostet für alle Versicherten ab 21 Jahre maximal 580 Euro monatlich. 

Bei ALG II- Empfängern reduziert sich der Beitragssatz um 50 Prozent. Damit kostet der Beitrag der PKV im Basistarif für ALG II-Empfänger etwa 290 Euro im Monat. Hinzu kommt die Prämie für die private Pflegeversicherung von ca. 35 Euro. Die Arbeitsagentur gewährt dafür einen Zuschuss analog der Summe für gesetzlich krankenversicherte ALG II-Empfänger in Höhe von 145 Euro. Damit bleib eine Beitragslücke von rund 180 Euro im Monat. Diese gefährdet das Existenzminimum und ist verfassungsrechtlich bedenklich.
Der DV fordert, die Kosten für den Basistarif der PKV für hilfebedürftige Personen auf den entsprechenden Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung abzusenken, damit keine Beitragslücke entsteht. Dadurch würde die PKV nur geringfügig zusätzlich belastet, was verfassungsrechtlich unbedenklich wäre, zumal  das Bundesverfassungsgericht den Basistarif selbst bereits für verfassungsgemäß erklärt hat.
 Zurzeit sind rund 3000 Menschen im Basistarif der PKV versichert. Die zu
tragenden Mehrkosten, die durch die vorgeschlagene Regelung entstünden,  
aufgerechnet auf alle Versicherungen und Versicherten für die PKV,
beliefen sich auf circa 10 Cent pro Versichertem.

 

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

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