Hartz IV Empfängern fehlen monatlich rund 180 Euro für die Private Krankenversicherung
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) fordert den Gesetzgeber auf, die Kosten für den Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf die Höhe der Beitragslücke (ca. 180 Euro) zu senken. Er drängt damit auf eine Einigung im Vermittlungs-ausschuss des Bundestages entsprechend den Vorschlägen des Bundesrates vom 26.11.2010.
Hilfebedürftige Menschen, die Arbeitslosengeld erhalten und die bisher privat versichert waren, können seit 1. Januar 2009 nicht mehr von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sie müssen auch bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit in der PKV verbleiben. Dort erhalten sie den Basistarif. Dieser kostet für alle Versicherten ab 21 Jahre maximal 580 Euro monatlich.
tragenden Mehrkosten, die durch die vorgeschlagene Regelung entstünden,
aufgerechnet auf alle Versicherungen und Versicherten für die PKV,
beliefen sich auf circa 10 Cent pro Versichertem.
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