Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose; Die Hilfebedürftigen müssen im Mittelpunkt stehen
Maßstäbe des Deutschen Vereins für eine Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II
Wegen der regional unterschiedlichen Voraussetzungen bei der Leistungsgewährung und des stets individuellen Bedarfs an Wärme und Unterkunft „dürfen die existenzsichernden Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert werden“, so der Deutsche Verein.
In seinen gerade vorgelegten Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung fasst der Deutsche Verein unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Kriterien zusammen, die einheitlich umgesetzt werden können. Zum Beispiel sollen Arbeitslosengeld II-Empfänger entscheiden können, ob sie zugunsten eines höheren Wohnungsstandards eine kleinere Wohnfläche in Kauf nehmen. „Niemand darf zu einem Umzug aufgefordert werden, sondern allenfalls zur Kostensenkung,“ so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. Die Deckung des Bedarfs an Wohnen und Heizung müsse im Einzelfall entschieden werden. „So sind z.B. für Menschen mit chronischen Erkrankungen die Kosten für Unterkunft und Heizung anders zu beurteilen,“ so Schmidt.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.



