Wiesbadener Manifest
Erklärung der bundesweiten Sozialdezernententagung
Die diesjährige Sozialdezernententagung unter dem Dach des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. vom 25. bis 27.01.2010 in Wiesbaden beschäftigte sich mit den Änderungsgesetzen zu den sogenannten „Hartz IV“ Gesetzen (SGB II).
Es geht um die Neuregelung der Zuständigkeiten für Arbeitssuchende in den bundesweit über 300 ARGEN, in denen die Arbeitssuchenden bisher gemeinsam und umfassend von der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Kommune betreut werden, also Leistungen aus einer Hand erhalten haben.
Letzteres war auch der Grund für die Einführung der „Hartz IV“ Gesetze im Jahr 2005, in denen die damalige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in ARGEN/Jobcentern zusammengeführt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2007 diese Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen für verfassungswidrig erklärt, so dass eine gesetzliche Neuordnung bis Ende 2010 erforderlich wurde.
In dem jetzt von der Bundesregierung erstmals vorgelegten Arbeitsentwurf zur gesetzlichen Neuregelung ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte getrennte Aufgabenwahrnehmung zum Entsetzen der Dezernentinnen und Dezernenten tatsächlich vorgesehen. Diese Regelungen hätten erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Sie erfordern:
- Zwei Behörden
- Zwei Bescheide
- Zwei Beratungen
- Zwei Aktenführungen
- Zwei Beschwerdestellen
- 500 Millionen € (nach ersten bekannt gewordenen Schätzungen) allein für den Aufbau der doppelten Verwaltungsstruktur
- Langfristige zusätzliche Personalkosten in Millionenhöhe.
Die Sozialdezernentinnen und -dezernenten würden dieses Geld lieber direkt für die Arbeitssuchenden einsetzen.
Auch zeigten sie sich darüber enttäuscht, dass die Bundesregierung die getrennte Aufgabenwahrnehmung umsetzen will, obwohl auf die damit verbundenen Probleme für die Betroffenen und auf die enormen Mehrkosten frühzeitig aus fachlicher und fiskalischer Sicht hingewiesen wurde. Trotz der im Gesetzentwurf vorgesehenen freiwilligen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Arbeitsagentur und Kommune wird dies nie eine Leistung aus einer Hand, wie z.Bsp. bei den sogenannten Optionskommunen, sein.
Im Interesse der betroffenen Menschen fordern die Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten eine verfassungsmäßige Absicherung der ARGEN.
„Damit“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, „hat die Praxis vor Ort die grundsätzlichen Äußerungen des Deutschen Vereins aus dem letzten Jahr zur getrennten Trägerschaft bestätigt und unterfüttert.“

