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Deutscher Verein

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Karlsruhe sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Regelleistungen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen vom heutigen Tag bringt eine überzeugende und überfällige Klarstellung zum Existenzminimum!

Die Bestimmung des Regelsatzes muss so gestaltet sein, dass der Betrag, den der Staat zur Verfügung stellt, von den Leistungsbeziehern verstanden werden kann. Verstehen und nachvollziehen setzt voraus, dass ein transparentes und demokratisch legitimiertes Verfahren gefunden und angewandt wird, um den Betrag zu bestimmen. Für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit braucht es wissenschaftlich plausible und valide Verfahren und Methoden. Hier wird der Deutsche Verein unmittelbar ansetzen: Forschung und Wissenschaft müssen jetzt genau herausarbeiten, was Kinder und Erwachsene zum Leben in Würde brauchen.

Der Regelsatz muss ein Leben in Würde sichern. Zur Würde zählt nicht nur die Sicherung der physischen Existenz, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe. Besonders bei Kindern geht es auch um den Zugang zur Bildung. Das Gericht betont deshalb zu Recht, dass die Bedarfe von Kindern besonders berücksichtigt werden müssen.

„Kinder leben aber nicht allein. Existenzsichernde Leistungen müssen bezogen sein auf die Familie, in der das Kind lebt“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Eine Regelleistung für Kinder muss immer in Beziehung stehen zum Leben in der Familie.“

Die Bedarfsbemessung ist mit Wertungen verbunden. Der Staat muss nicht alles, was Menschen gern tun, besitzen wollen oder verbrauchen, sicherstellen, wenn er ein menschenwürdiges Dasein sichert. Das Verbrauchsverhalten und die Formen des Lebens in der Gesellschaft müssen diskutiert und gewichtet werden. Jeder soll dann nachvollziehen können, was der Staat als Teil der Existenz sieht und was nicht. Karlsruhe stützt das Anliegen des Deutschen Vereins, über die Wertungsentscheidungen offen und verständlich zu sprechen.

Mit großer Genugtuung sieht der Deutsche Verein, dass die Entscheidung seine langjährige Forderung erfüllt: „Die Öffnungsklausel im SGB II kommt jetzt endlich“, so Löher. „Damit können Einzelfallgerechtigkeit hergestellt und die atypischen Lebenslagen aufgefangen werden“. Es sei ein Geburtsfehler des SGB II, diese Möglichkeit nicht wie in der Sozialhilfe von Anfang an geschaffen zu haben.

Der Deutsche Verein ist die Plattform für eine Diskussion aller gesellschaftlichen Gruppen über die Grundwerte und die Dimensionen dessen, was das soziokulturelle Existenzminimum umfasst. Er besitzt die Erfahrung, die Expertise und die notwendige Neutralität, um eine transparente Regelsatzbemessung durch den Bund zu unterstützen.

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de