Modernisierung des Zuwendungsrechts dringend notwendig
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Modernisierung und Entbürokratisierung
Berlin. In seiner Präsidiumssitzung am 30. September hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts verabschiedet. Darin hebt er hervor, dass das staatliche Zuwendungsrecht nicht mehr modernen und zukunftsfähigen Anforderungen entspricht. „Eine Modernisierung des Zuwendungsrechts ist überfällig und dringend geboten“, betont Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. „Es ist in seiner Ausgestaltung unübersichtlich und durch ein Übermaß an Bürokratie gekennzeichnet. Dadurch wird die eigenständige Aufgabenerfüllung der Zuwendungsempfänger erheblich erschwert.“
In seinen Empfehlungen benennt der Deutsche Verein grundsätzliche und praktische Schwierigkeiten. Vorgeschlagen wird u. a. eine vermehrte Festbetragsfinanzierung, eine Lockerung des Besserstellungsverbotes sowie eine Entbürokratisierung der Nebenbestimmungen. Die Empfehlungen beinhalten konkrete Vorschläge für eine Reform des Zuwendungsrechts und zeigen perspektivisch, wie die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern weiter verbessert werden kann.
„Der Deutsche Verein fordert die Bundesregierung auf, das Zuwendungsrecht zu entbürokratisieren und zu modernisieren und bietet ihr an, sie bei diesem Reformprozess zu unterstützen“, so Wilhelm Schmidt.
Die Empfehlungen sind auf den Internetseiten unter "Empfehlungen/Stellungnahmen" verfügbar.
