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Deutscher Verein

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Kinderschutz nicht aus den Augen verlieren

Deutscher Verein bedauert, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu Verbesserungen beim Kinderschutz kommt

Berlin. Der Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V bedauert das endgültige Scheitern des Kinderschutzgesetzes bzw. entsprechender Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII) in dieser Legislaturperiode. Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins: „Von beiden Regierungsfraktionen sind nach der Anhörung im Familienausschuss des Bundestages Ende Mai gute Kompromissvorschläge erörtert worden, die zu einer Verabschiedung gesetzlicher Regelungen zur Verbesserung des Kinderschutzes noch in dieser Legislatur hätten führen können.“

Der Deutsche Verein und viele andere Verbände haben in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge vorgelegt und diesen Prozess intensiv und kritisch begleitet. Aus Sicht des Deutschen Vereins waren die letzten Vorschläge der Regierungsfraktionen durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. „Für Ärzte ist nach dem Scheitern des Gesetzes nun auch weiterhin nicht klargestellt, wie sie in Fällen von Kindeswohlgefährdung vorgehen können“, so Michael Löher.

„Es ist schade, dass Verbesserungen nun wohl auch mit Blick auf den Wahlkampf erst im nächsten Bundestag neu verhandelt werden. In der nächsten Legislatur sollte ein neuer Anlauf für ein Kinderschutzgesetz genommen werden. Dabei müssen der Evaluierungsgedanke und insbesondere Ansätze des präventiven Kinderschutzes, die bislang zu kurz gekommen sind, Eingang finden“, betonte er. Ein in der Diskussion befindlicher Entschließungsantrag zum präventiven Kinderschutz der Regierungsfraktionen hätte nach seiner Einschätzung auf alle Fälle die Zustimmung der Fachöffentlichkeit gefunden.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de