Bundesgesundheitsministerin: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ein Meilenstein für die Pflege der Zukunft
Positive Bewertung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf Fachkonferenz des Deutschen Vereins: Fachleute und Fachpolitiker sehen Paradigmenwechsel in der Pflege
Berlin. Auf der vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. veranstalteten Fachkonferenz zum Abschluss der Arbeit des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Ende Juni in Berlin bewerteten Fachleute und Fachpolitiker den Vorschlag für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhellig positiv. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte die zukunftsweisende Bedeutung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: „Der Vorschlag des Beirats für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein Meilenstein, wenn es um eine humane Pflege in der Zukunft geht. Wir müssen weg von der ‚Minutenpflege’ hin zu einer Sichtweise des ganzen Menschen. Deswegen brauchen wird ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfasst.“ Der neue Begriff nehme statt der Defizite eines Menschen die Ressourcen in den Blick: „Entscheidend sind die noch vorhandenen Fähigkeiten eines Menschen. Das folgt dem Ziel, mit der notwendigen Unterstützung die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.“
Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins, resümierte: „Die Arbeiten des Beirats zeigen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik möglich ist. Dem Beirat ist ein zentrales Anliegen gelungen: Ein Konsens über eine fachlich fundierte Konzeption von Pflegebedürftigkeit.“
Die weiteren Referentinnen und Referenten der Tagung befassten sich mit möglichen Folgewirkungen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringe den notwendigen Paradigmenwandel in der Pflege. Vor einer Gesetzesänderung müssten jedoch die Auswirkungen sorgfältig bedacht werden – insbesondere die Kostenfolgen. Dr. Monika Stolz, Arbeits- und Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg, warnte angesichts einer ungewissen Wirtschafts- und Finanzmarktentwicklung auch vor einer weiteren Belastung der Sozialversicherungen und öffentlichen Kassen. „Es darf keine Ausweitung der Kosten für die Sozialhilfe geben!“
Einig waren sich die Anwesenden, dass die Effekte eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf die Leistungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen bislang ungeklärt seien. Gefragt wurde auch, ob durch einen neuen Begriff zusätzliches, qualifiziertes Personal erforderlich sei – eine Herausforderung für eine Branche, die mit Nachwuchsproblemen kämpft.
Das Fazit von Wilhelm Schmidt am Ende der Konferenz war jedoch positiv: „Wer ein modernes Verständnis von Pflegebedürftigkeit will, muss den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen. Er muss sich auch den schwierigen Fragen stellen. Wir sind davon überzeugt, dass alle Fragen beantwortet werden können – wenn alle an einem Strang ziehen!“

