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Deutscher Verein

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Pflegebedürftigkeit und Teilhabe auf gleicher Augenhöhe

Deutscher Verein: Ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit kann nur funktionieren, wenn die Belange von Menschen mit Behinderung dabei mitgedacht werden

In seiner gestrigen Präsidiumssitzung hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. eine Stellungnahme  zu den Arbeiten des Beirats Pflegebedürftigkeitsbegriff beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verabschiedet. Die Beratungen des Beirats zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einem neuen Begutachtungsverfahren befinden sich z. Zt. in der Schlussphase.

Nach Ansicht des Deutschen Vereins hat ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit Wechselwirkungen mit der Sozialhilfe. „Wir müssen aufpassen, was das für Menschen mit Behinderung und die Hilfesysteme bedeutet,“ sagt Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. „Es kann nicht sein, dass wir die Lebenswelten von Menschen mit Behinderung nur durch die `Pflegebrille´ sehen. Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist mehr als bloße Pflege. Menschen mit Behinderung sind Teil der Gesellschaft und sollen mitten in der Gesellschaft leben und arbeiten.“

Es sei außerdem unlauter, nur über einen neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit zu sprechen. Man müsse auch sagen, was die Pflegeversicherung zukünftig leisten soll und kann. „Wenn man sich ein sachgerechteres Verständnis von Pflegebedürftigkeit überlegt, muss man auch sagen, wie man das umsetzen will“, so Schmidt weiter.

In seiner Stellungnahme benennt der Deutsche Verein zentrale noch zu lösende Fragen: Was ist Pflegebedürftigkeit und was Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, welche Leistungen gibt es von wem, und wie arbeiten die Leistungssysteme zusammen, um Menschen mit personellem Hilfebedarf zu unterstützen? „Der Deutsche Verein wird deshalb einen qualifizierten Diskussionsprozess über die Beratungen im Beirat hinaus betreiben“, betont Wilhelm Schmidt.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de