Neue Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Krankenkostzulagen
Kranke Empfänger von Sozialhilfe sowie Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen teilweise von ihren Leistungsträgern zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn sie eine krankheitsbedingte Diät einhalten müssen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat in seiner gestrigen Präsidiumssitzung neue Empfehlungen zu diesen Krankenkostzulagen herausgegeben.
„Wir haben bei der Überarbeitung der Empfehlungen neuere medizinische Erkenntnisse zugrunde gelegt und eine wissenschaftliche Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung ausgewertet", so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Bei Diabetes, erhöhten Fettwerten und weiteren `Volkskrankheiten´ ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine Diät erforderlich, eine gesunde Ernährung ist ausreichend. Zusätzliche finanzielle Leistungen sind deshalb nicht erforderlich. Die Empfehlungen gelten nur für Erwachsene, für Minderjährige liegen keine aktuellen Forschungsergebnisse vor.“
Löher appelliert an die Praxis, die Empfehlungen nicht „schematisch“ anzuwenden: „Es ist immer die Besonderheit des Einzelfalls in den Blick zu nehmen!“ Michael Löher hofft, dass wie in der Vergangenheit auch die neuen Empfehlungen auf eine breite Zustimmung der Leistungsträger und der Rechtsprechung stoßen: „Unsere früheren Empfehlungen waren wegen neuerer Erkenntnisse der Medizin und der Ernährungswissenschaft zu überprüfen und teilweise zu ändern. Das jetzt verabschiedete Papier soll dazu beitragen, die heute teilweise unterschiedliche Umsetzung der rechtlichen Regelungen in den Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zu überwinden. Die Empfehlungen beziehen sich nur auf einen kleinen, klar abgegrenzten Bereich staatlicher Transferleistungen. Aussagen zur Gesamthöhe von Regelsätzen sind damit nicht getroffen. Eine Diskussion der richtigen Höhe von Regelsätzen ist gegebenenfalls an anderer Stelle zu führen.“



