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Deutscher Verein

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Gleichbehandlung im Alltag verwirklichen

Deutscher Verein begrüßt Initiative zum europaweiten Schutz vor Diskriminierung

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. begrüßt in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme eine EU-Initiative zur Gleichbehandlung und fordert die Bundesregierung auf, sich auch im Rat der EU für dieses Ziel einzusetzen. Die EU-Kommission hat im Juli 2008 eine neue Richtlinie vorgeschlagen, um einen europaweiten Diskriminierungsschutz auch außerhalb von Beschäftigung und Beruf, insbesondere beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, zu erreichen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung soll ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung gelten.

„Chancengleichheit ist der Ausgangspunkt für die gesellschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen“, betont Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. „Im Jahr 2006 wurde für die Menschen in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine gute rechtliche Grundlage in diesem Bereich geschaffen. Dabei hat Deutschland die Initiative zum Diskriminierungsschutz auch für Alltagsgeschäfte, also beim täglichen Einkauf, beim Abschluss von Versicherungen oder beim Buchen eines Hotelzimmers, ergriffen. Gerade angesichts der zunehmenden Mobilität unterstützt der Deutsche Verein die praktische Umsetzung eines europaweiten Schutzniveaus.“

In seiner Stellungnahme geht der Deutsche Verein besonders auf die Problematik der Altersdiskriminierung und die Situation von Menschen mit Behinderungen ein. „Die vom Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen müssen eng begrenzt bleiben, um auch für diese Personengruppen eine sichere und solidarische Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten“, fordert Wilhelm Schmidt.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de