Betreutes Wohnen von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien fördern
Deutscher Verein fordert steuerliche Gleichstellung mit der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen
Berlin. In einer letzte Woche verabschiedeten Stellungnahme fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., das betreute Wohnen erwachsener Menschen mit Behinderung in Familien einkommenssteuerrechtlich der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen gleichzustellen. „Die Bundesregierung hat erkennen lassen, dass sie im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 die einkommenssteuerrechtliche Gleichstellung unterstützt. Dieses Vorhaben begrüßen wir ausdrücklich“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Das betreute Wohnen von erwachsenen Menschen mit Behinderung in Gastfamilien ist eine Möglichkeit, den individuellen Bedürfnissen der Menschen angemessen gerecht zu werden. Außerdem ist ein solches Angebot im Vergleich zu einer stationären Versorgung für die öffentliche Hand mit geringeren Kosten verbunden. Es kann aber nur dann in einem ausreichenden Maß aufrechterhalten werden, wenn es steuerlich begünstigt wird.“
In seiner Stellungnahme empfiehlt der Deutsche Verein außerdem, die Familien und die von ihnen aufgenommenen Menschen professionell zu begleiten: „Nur so kann eine hohe Qualität der Betreuung gesichert werden, etwa in Krisenfällen“, so Michael Löher.



