Schnelle und qualifizierte Hilfe bei häuslicher Gewalt
Deutscher Verein legt Empfehlungen für Träger vor
Berlin. Das genaue Ausmaß häuslicher Gewalt in Deutschland ist unklar, die Dunkelziffer ist hoch. Klar ist aber: Häusliche Gewalt betrifft vor allem Frauen und Kinder.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat jetzt praxisnahe Empfehlungen vorgelegt, die sich an öffentliche Leistungsträger richten und die den Blick für die besonderen Bedürfnisse der betroffenen Frauen und ihrer Kinder schärfen sollen: Wenn sie vor dem Täter fliehen, sind viele von ihnen auf sofortige finanzielle Unterstützung angewiesen, vor allem nach dem Sozialgesetzbuch II, aber auch nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unbedingt notwendig ist auch, dass im Rahmen der jeweiligen Leistungsgewährung ihr Zufluchtsort, z. B. ein Frauenhaus oder auch eine private Unterkunft, geheim bleibt. „Frauen und Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, befinden sich in einer akuten Notsituation, viele fliehen vor einer Gefahr für Leib und Leben. Aus unserer Sicht ist besonders wichtig, dass ihnen schnell und unmittelbar durch qualifizierte Fachkräfte geholfen wird. Die Gewährung von Schutz ist dabei ebenso notwendig wie die sofortige finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts, denn die Frauen haben meist kein eigenes Einkommen und fliehen oft ohne Geld“, so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. „Vor allem besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsträger, die den Betroffenen als feste Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen, sind dabei die Voraussetzung für eine sensible, qualifizierte Beratung und eine schnelle Unterstützung“, betont er.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

