Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten besser unterstützen
Deutscher Verein stellt Anforderungen an die Kooperation der Leistungsträger
Berlin. Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wie Wohnungslose, psychisch Kranke und Suchtkranke bedürfen umfangreicher, mehrdimensionaler Unterstützung. Seit Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt, muss ihr Hilfebedarf jedoch zwischen verschiedenen Behörden koordiniert werden. Es fehlt also die Hilfe aus einer Hand. Aus Sicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. führt diese Regelung dazu, dass den betroffenen Personen aufgrund mangelnder Kooperation der Leistungsträger vor Ort oft nicht optimal geholfen werden kann. Der Deutsche Verein hat daher jetzt ein Positionspapier vorgelegt, das zu einer besseren Unterstützung der Betroffenen führen soll. Hintergrund ist die Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Sozialgesetzbuch II bis Ende 2010, die aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) notwendig wird. „Die mit der Neuregelung befassten Akteure müssen gewährleisten, dass die Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten vor Ort schnell und effektiv organisiert werden können. Sonst besteht die Gefahr, dass diese Hilfebedürftigen durch das soziale Netz fallen – mit allen negativen Konsequenzen für ihr Leben“, betont Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. Die Anforderungen des Deutschen Vereins an die Träger beinhalten u. a. klare Vereinbarungen für die Zusammenarbeit, eine Eingliederungsvereinbarung unter Einbeziehung des Leistungsempfängers sowie ein Anreizsystem, um auch Personen mit sehr schweren Belastungen zu helfen.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.



