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Deutscher Verein

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Hartz IV: Mehr Rechtssicherheit bei Wohnkosten

Deutscher Verein gibt kommunalen Trägern erste Empfehlungen an die Hand

Berlin. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten Leistungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat jetzt für die kommunalen Träger Empfehlungen herausgebracht, die definieren, wann dies der Fall ist.

„Unsere Empfehlungen sollen zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Sie berücksichtigen die regionalen Unterschiede und fassen Kriterien zusammen, die bundeseinheitlich umgesetzt werden können“, sagt Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. So sollten z. B. Arbeitslosengeld II-Empfänger entscheiden können, ob sie zugunsten eines höheren Wohnstandards eine kleinere Wohnfläche in Kauf nehmen. „Wichtig ist auch, dass niemand zum Umzug aufgefordert werden darf, gleichwohl die Kostenübernahme auf die angemessenen Kosten begrenzt ist. Außerdem müssen Schwangere Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben“, fordert Wilhelm Schmidt. Ob die Kosten einer Unterkunft angemessen seien, müsse zudem immer im Einzelfall beurteilt werden. So könne beispielsweise Menschen mit chronischen Erkrankungen oder bei kurzzeitiger Hilfebedürftigkeit zu den Unterkunftskosten ein Zuschlag gewährt werden.

„Wir hoffen, dass unsere Empfehlungen auf breite Akzeptanz in der Praxis der kommunalen Träger stoßen werden“, so der Präsident des Deutschen Vereins.

 

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

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