Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Deutscher Verein

Sie sind hier: Aktuelles » Presse » 2008 » April » Zwangsumgang dient nicht dem Kindeswohl

Zwangsumgang dient nicht dem Kindeswohl

Elternteil darf nicht zum Kontakt mit dem eigenen Kind gezwungen werden / Deutscher Verein begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wohl des Kindes

Berlin. Meistens haben sie denselben Wunsch: Eltern und Kinder wollen einen engen und regelmäßigen Kontakt miteinander. Doch darf ein Vater, der keinerlei Beziehung zu seinem unehelichen Sohn möchte, zu einem Umgang gezwungen werden? Heute hat das Bundesverfassungsgericht anhand eines aktuellen Falls entschieden: Im Interesse des Kindeswohls darf ein Vater in der Regel dazu nicht verpflichtet werden.

Mit dieser Entscheidung folgt das Gericht der Position des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., der in dem Verfahren als sachverständige Institution gehört worden war. „Wir begrüßen dieses Urteil des Gerichts sehr. Wie bei allen anderen Umgangsstreitigkeiten auch muss das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein. Ein erzwungener Umgang kann wie in dem vorliegenden Fall zu einer erheblichen psychischen Belastung des Kindes führen und ihm somit schaden“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. Nur in Einzelfällen befürwortet es der Deutsche Verein, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und einen zwangsweisen Kontakt zwischen Elternteil und Kind herzustellen: „Jugendliche müssen das Recht haben, sich über ihre Herkunft klar zu werden und die Gründe für die Haltung des ablehnenden Elternteils zu erfahren. Nicht immer allerdings kann die in solchen Fällen obligatorische sozialpädagogische Begleitung qualitativ und quantitativ ausreichend geleistet werden, wie jüngste Praxisforschungsberichte zeigen. Hier besteht Nachholbedarf“, betont Michael Löher.

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de