Kooperation von Ländern, Kommunen und Pflegekassen bei Pflegereform
Deutscher Verein fordert: Länder und Kommunen müssen Strukturen für Pflegestützpunkte und Pflegebegleitung gemeinsam mit den Kassen gestalten.
„Aus Sicht der Betroffenen ist im Pflegefall wohnortnahe Vernetzung, Koordinierung und Beratung wichtig“, so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. „Hierfür können die vom Bundesministerium für Gesundheit geplanten Pflegestützpunkte und Pflegebegleiter richtige und wichtige Instrumente sein. Damit sie in der Praxis funktionieren, ist jedoch ihre konkrete Ausgestaltung entscheidend.“
Der Deutsche Verein fordert, den Gesetzesentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu überarbeiten. Er schlägt vor, die im Gesetz bereits enthaltenen Beratungs- und Kooperationsaufgaben zu präzisieren. Um die Durchsetzung der Reform in der Fläche abzusichern, bedürfe es verbindlicher Regelungen auf Landesebene. Im Ergebnis müssen die gesetzlichen Vorschriften auf Bundes- und auf Landesebene die Verantwortung für Umsetzung und Finanzierung einschließlich der Kooperation mit den Kassen verbindlich regeln.
Da der Aufbau effektiver Strukturen Zeit benötige, regt der Deutsche Verein an, den Beteiligten dafür eine Übergangsphase einzuräumen. Der Deutsche Verein empfiehlt zudem, die Beratungskompetenz der Pflegebegleiter von Leistungsentscheidungen zu trennen, die bei den Leistungsträgern verbleiben.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.



