Leistungen für behinderte Menschen dem individuellen Bedarf anpassen
Deutscher Verein fordert grundlegende Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Grenzen zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen abschaffen!
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Eingliederungshilfe, d.h. die Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen, weiterzuentwickeln. Der Deutsche Verein fordert den Gesetzgeber auf, die intransparente Differenzierung nach Leistungsformen, -orten und -anbietern abzuschaffen. Stattdessen sollen sich die Leistungen am individuellen Bedarf und an den Wünschen der behinderten Menschen orientieren.
„Heute werden zu viele Menschen mit Behinderungen im Heim betreut, obwohl auch eine ambulante Unterstützung in der eigenen Wohnung möglich wäre,“ so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. „Um die Leistungen miteinander kombinierbar zu machen, müssen zunächst mehr ambulante Angebote und eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden.“
In seiner Empfehlung macht der Deutsche Verein dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge, um die Trennung nach Leistungsformen aufzuheben. Er zeigt zudem Handlungsoptionen für Leistungsträger und Leistungserbringer, die ein flexibles Unterstützungssystem ermöglichen.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.



