Betreuung für behinderte und psychisch kranke Menschen optimieren
Arbeitshilfe des Deutschen Vereins hilft Zuständigkeiten von rechtlicher Betreuung und Betreuung als Sozialleistung zu klären.
Wenn ein behinderter oder psychisch kranker Mensch einerseits rechtlich betreut wird und andererseits soziale Dienstleistungen in Anspruch nimmt, ist oft unklar, welche Seite für bestimmte Tätigkeiten – zum Beispiel die Begleitung zum Arzt – zuständig ist. Die Arbeitshilfe des Deutschen Vereins unterstützt bei der Abgrenzung der Tätigkeiten. Sie bietet ein System für die Klärung der Zuständigkeiten und regt eine Zuordnung im Einzelfall an.
„Die Kooperation aller Beteiligten kann mit überschaubarem Aufwand verhindern, dass Streitigkeiten um die Zuständigkeit zu Lasten des betreuten Menschen entstehen,“ erklärt Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins.
Die jetzt vorgelegte Handreichung des Deutschen Vereins informiert über Grundsätze der verschiedenen Betreuungsarten und über rechtliche Grundlagen ihrer Schnittstellen. Dies soll es den Beteiligten erleichtern, jeweils am Einzelfall ihre Zuständigkeit zu klären. Sie gibt konkrete Empfehlungen zur Abgrenzung der Tätigkeiten und für eine effiziente Kooperation.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
