Pflegereform: Bessere Verzahnung von Altenhilfe- und Pflegestrukturen
Akteure der sozialen Arbeit sind sich einig: Ausgestaltung der neuen Pflegestützpunkte muss mit Kommunen und Leistungserbringern erfolgen und bestehende Angebote vor Ort einbinden.
Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Vereins haben Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft sowie der Freien und Öffentlichen Wohlfahrtspflege über Bedingungen einer modernen Gesundheits- und Pflegepolitik im 21. Jahrhundert diskutiert.
Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, wies darauf hin, dass mit der Reform der Pflegeversicherung wichtige strukturelle, zukunftsweisende Änderungen vorgeschlagen werden. Sie sollen helfen, insbesondere dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärker als bisher Rechnung zu tragen. Die Staatssekretärin machte deutlich, dass zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Pflege in der Zukunft eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete und wohnortnahe Versorgungsstruktur mit dem Schwerpunkt der häuslichen Versorgung geschaffen werden muss – ohne jedoch die stationäre Pflege zu vernachlässigen.
Prof. Dr. Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, äußerte in seinem Statement, das System der Pflegeversicherung müsse den Versicherten ein höheres Maß an Wahlrecht und Flexibilität gewähren. „Die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen sollen ein für sie passendes Pflegearrangement auswählen können“, so Prof. Dr. Cremer.
Niedrigschwellige Angebote seien so auszubauen, dass sie mehr als bisher der punktuellen Entlastung pflegender Angehöriger dienen. Dazu sei es erforderlich, einen Hilfemix von ehrenamtlich und freiwillig Tätigen, semi-professionellen wie auch professionellen Angeboten zu fördern.
Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), betonte, dass die Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante und stationäre Versorgung, die Einbeziehung von Demenzkranken sowie eine bessere und effizientere Beratung der Pflegebedürftigen längst überfällige Schritte sind. Ausdrücklich unterstützt der DStGB Überlegungen, wohnortnahe Pflegestützpunkte einzurichten. Diese sollten bei den kommunalen Gebietskörperschaften angebunden sein. Allerdings seien die vorgesehenen Regelungen ein Beispiel für Überregulierung. Notwendig sei eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung, so Dr. Gerd Landsberg.
Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Vereins bewerten die Reform der Pflegeversicherung als einen großen Schritt in die richtige Richtung. Begrüßt wird insbesondere die Einführung von Pflegestützpunkten und Pflegebegleitern. Die konkrete Ausgestaltung muss aber die Strukturverantwortung der Kommunen berücksichtigen und die bestehenden Angebote vor Ort nutzen. Durch eine Verzahnung von Altenhilfe- und Pflegestrukturen lässt sich die Versorgung pflegebedürftiger Menschen deutlich verbessern.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.



