Für ein sozialverträgliches Gesundheitssystem
Der Deutsche Verein macht Vorschläge für eine sozialverträgliche Weiterentwicklung des GKV-Modernisierungsgesetzes.
Sozialverträglichere Regelungen beispielsweise bei den Zuzahlungen, den Krankenfahrten, der Empfängnisverhütung, dem Zahnersatz und den Sehhilfen fordert der Deutsche Verein in seiner soeben verabschiedeten Empfehlung. Er schlägt eine Flexibilisierung des Zugangs zur freiwilligen Krankenversicherung für Personen vor, die nicht nach SGB II leistungsberechtigt, aber dennoch bedürftig sind und regt Gesetzes- bzw. Fristenänderungen sowie pragmatische Lösungen für die Praxis an.
„Anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform berichten uns die betroffenen Menschen noch immer von den Härten der Reform – insbesondere behinderte, chronisch kranke und wohnungslose Menschen sowie Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, einen Migrationshintergrund haben oder in Heimen leben“, sagte Dr. Konrad Deufel, Vorsitzender des Deutschen Vereins, bei der Vorstellung der Empfehlung zur sozialverträglichen Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes. „Es ist nun an der Zeit, dass die gesundheitspolitischen Akteure aus ihren Fehlern lernen und die konstruktiven Vorschläge des Deutschen Vereins zur sozialverträglichen Weiterentwicklung der Gesundheitsreform beachten.“
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum kommunaler und freigemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit, insbesondere in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme, Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation sowie der Sozialplanung, Steuerung und Qualifizierung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste.



