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Jugendsozialarbeit ist nicht überflüssig geworden

Auch nach der Einführung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) besteht weiter ein Bedürfnis nach Angeboten der Jugendsozialarbeit.

Zum 1. Januar 2005 ist das SGB II („Hartz IV“) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren ein Arbeitsangebot gemacht wird und dass die jugendlichen Arbeitslosen umfassend betreut werden. „Das führt aber nicht dazu“, so Dr. Konrad Deufel, Vorsitzender des Deutschen Vereins bei der Vorstellung der Empfehlung „SGB II und Jugendsozialarbeit“, „dass die Jugendämter ihre Verantwortung für die soziale Integration der jungen Menschen verloren haben. Vielmehr müssen noch immer dann, wenn die soziale Integration von jungen Menschen und der Ausgleich von Benachteiligungen im Vordergrund stehen, die Träger der Jugendhilfe ihre Hilfe anbieten.“

Dies gilt z.B. für junge Menschen, die keine Ansprüche nach dem SGB II geltend machen können, weil sie noch nicht 15 Jahre alt sind, sich in stationärer Betreuung befinden oder als Ausländer keine Arbeitsgenehmigung erhalten. Auch für sie bleibt das Jugendamt der Ansprechpartner.

Der Deutsche Verein warnt davor, die Angebote der Jugendsozialarbeit zu zerschlagen – denn gebraucht werden sie weiterhin. Zwischen den Trägern des SGB II und der Jugendhilfe (SGB VIII) müsse es vielmehr im Interesse der jungen Menschen eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit geben. So sollten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern mit dem Jugendamt abstimmen, bevor sie Eingliederungsvereinbarungen mit Jugendlichen abschließen, die auch Hilfe vom Jugendamt benötigen.

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum kommunaler und freigemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit, insbesondere in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme, Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation sowie der Sozialplanung, Steuerung und Qualifizierung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
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