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Deutscher Verein

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Ausbildung Jugendlicher muss oberstes Ziel sein

Für die nachhaltige Integration arbeitsloser Jugendlicher sind die so genannten Arbeitsgelegenheiten („Zusatzjobs“) allein nicht geeignet. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge betont den Vorrang der Ausbildung für Jugendliche und stellt Anforderungen für Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II .

Der Gesetzgeber verpflichtet die Träger des SGB II, jedem jungen Menschen unter 25 Jahren unmittelbar nach der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II ein Vermittlungsangebot für eine Ausbildung, eine Arbeit oder eine Arbeitsgelegenheit zu unterbreiten. Der Deutsche Verein warnt vor der Gefahr, dass im Interesse schneller statistischer Erfolge ein zu großes Gewicht auf die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gelegt wird und Angebote abgebaut werden, die auf Qualifizierung und soziale Integration setzen.

Nur wenn eine Vermittlung in eine Ausbildung nicht möglich ist, können die Zusatzjobs als ein erster Schritt ein sinnvolles Mittel sein in einem Integrationsprozess, dessen Ziel die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ist. Für diesen Fall stellt der Deutsche Verein als bundesweite Vereinigung kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit Anforderungen an die Arbeitsgelegenheiten: Sie müssen zur Qualifikation der jungen Menschen beitragen. Um die Motivation zu erhalten, sollten den Jugendlichen alternative Angebote unterbreitet werden. Vor allem bei einem geplanten Einsatz im sozialen Bereich ist eine „positive Grundeinstellung“ der Jugendlichen wichtig. Eine dauerhafte Beschäftigung in Zusatzjobs ist keine Lösung. Sie sollten zeitlich befristet werden und dem Jugendlichen Zeit lassen, sich auf dem ersten Arbeitsmarkt umzusehen.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de