Bessere Zusammenarbeit in den ARGEn
Bessere Zusammenarbeit in den ARGEn für größere Erfolge in der Arbeitsvermittlung
Bei der Umsetzung von Hartz IV hatte es in der Vergangenheit wegen unklarer Zuständigkeitsregelungen große Reibungsverluste gegeben, die vor allem zu Lasten der betroffenen Leistungsberechtigten gingen, aber auch den in den ARGEn beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Umsetzung erschwerten. Die mit dem Prinzip „Fördern und Fordern“ angestrebte Verbesserung der Arbeitsvermittlung konnte bislang nicht erreicht werden.
Das „Fördern“ blieb im organisatorischen Dschungel weitgehend auf der Strecke. Verantwortlich dafür waren nicht zuletzt auch grundlegend unterschiedliche Arbeitskulturen bei den in der Arbeitsgemeinschaft vereinigten Trägern. Steuerungsansprüche der Bundesagentur in Form von unzähligen Handlungsanweisungen, die im klassischen Behördenaufbau als Anweisungen gehandhabt wurden, bedrohten lokale Handlungsspielräume. Mit der nunmehr angestrebten Dezentralisierung wird den Kommunen eine größere Umsetzungsverantwortung eingeräumt. Dies ist dringend erforderlich, damit die jeweiligen örtlichen Verhältnisse ausreichend berücksichtigt werden können.
Die lokale soziale Infrastruktur (Kitaplätze, Schuldner- und Suchtberatungsstellen usw.) muss unter Berücksichtigung der lokalen Arbeitsmarktstruktur auf die Bedürfnisse der Arbeitssuchenden ausgerichtet werden.
Sozialplanung ist eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente. „Es ist zu hoffen“, so der Geschäftsführer des Deutschen Vereins, Michael Löher, „dass der nun eingeschlagene Weg der Dezentralisierung die Umsetzung des SGB II fördert und die Arbeit suchenden Menschen mit Hartz IV künftig nicht nur „Fordern“, sondern auch „Fördern“ verbinden können“.



