Gleiche Regelleistungen nach „Hartz IV“
Die Bundesregierung beabsichtigt zur Jahresmitte 2006 eine Erhöhung der Leistungen zum Lebensunterhalt in den neuen Bundesländern um 14,– €. Die gesetzlichen Vorgaben dürfen nicht missachtet werden.
„Die Bundesregierung plant die Angleichung der Regelleistungen in den neuen Bundesländern von jetzt 331,– € auf das Niveau im früheren Bundesgebiet (345,– €).
Die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts prägen wesentlich das sozialstaatlich garantierte Existenzminimum in Deutschland. Es hat Auswirkungen auch auf Regelungen außerhalb des Systems der sozialen Sicherung. So ist es im Einkommenssteuerrecht ein wichtiges Element für die Festlegung der Höhe des steuerlich freizustellenden Einkommens.
Die Festlegung von Existenzminima hat folglich eine herausragende Bedeutung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert daher, die Höhe der Regelleistungen auf der Grundlage zeitnaher Daten zu bestimmen. Die aktuellste Datenbasis ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2003. Deren Auswertungen liegen jetzt vor. Die vorgesehene Regelleistung von 345,– € beruht hingegen noch auf einer veralteten Datengrundlage aus dem Jahr 1998. Nach den gesetzlichen Regelungen von „Hartz IV“ sind neue Daten zu verwenden.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum kommunaler und freigemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit, insbesondere in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme, Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation sowie der Sozialplanung, Steuerung und Qualifizierung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste.



