Hartz IV muss überarbeitet werden
Probleme und Unstimmigkeiten beim SGB II („Hartz IV“). Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert die neue Bundesregierung auf, das Gesetz zu überarbeiten.
Am 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, die so genannte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, in Kraft getreten. Es soll für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das allein maßgebliche Leistungsgesetz sein und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) weitgehend überflüssig machen. Weil das SGB II aber auf besondere Anlässe und Lebensumstände nur unzureichend reagieren kann und z.B. bei drohendem Wohnungsverlust häufig wieder der Sozialhilfeträger einspringen muss, fordert der Deutsche Verein, das SGB II mehr auf den Einzelfall auszurichten und das Gesetz weitgehend an die Sozialhilfe anzugleichen.
Auch bei der in der Koalitionsvereinbarung angekündigten verschärften Prüfung beim Wohnungsbezug von Hilfesuchenden unter 25 Jahren komme es entscheidend auf den Einzelfall an, heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Vereins. Es könne nicht generell ausgeschlossen werden, dass auch junge Menschen unter 25 Jahren eine eigene Wohnung beziehen und Mittel nach dem SGB II erhalten.
In einem umfangreichen Katalog von „Änderungsbedarfen“ fordert der Deutsche Verein u.a., dass Personen, die länger als ein halbes Jahr in stationären Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern oder Heimen) untergebracht sind, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten können und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen der „Stiefeltern“ auf den Bedarf der Kinder des Partners bzw. der Partnerin neu zu regeln.
„Leistungsmissbrauch im Einzelfall ist zu bekämpfen“, so Michael Löher, Geschäftsführer des Deutschen Vereins. „Aber es muss gewährleistet sein, dass die Hilfeempfänger wegen der Vergehen Einzelner nicht in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschnitten oder pauschal diskreditiert werden. Hierdurch wird nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem Sozialstaat insgesamt Schaden zugefügt.“
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum kommunaler und freigemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit, insbesondere in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme, Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation sowie der Sozialplanung, Steuerung und Qualifizierung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste.



