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Deutscher Verein

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Föderalismusdebatte

Bundesrat und Bundestag haben im Herbst 2003 die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt. In der Debatte um die Neuordnung der Kompetenzordnung geht es auch um die Frage, ob die öffentliche Fürsorge – Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe weiterhin in erster Linie vom Bund geregelt werden soll.

Bundesrat und Bundestag haben im Herbst 2003 die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt. In der Debatte um die Neuordnung der Kompetenzordnung geht es auch um die Frage, ob die öffentliche Fürsorge – Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe weiterhin in erster Linie vom Bund geregelt werden soll.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge als bundesweite Vereinigung kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit ist an dieser Debatte besonders interessiert. Dr. Konrad Deufel, Vorsitzender des Deutschen Vereins, sagte hierzu auf der Sitzung des Hauptausschusses am 6.10.2004: „Die Kernfrage ist, auf welcher staatlichen Ebene die Aufgaben der öffentlichen Fürsorge besonders sinnvoll und wirksam wahrgenommen werden können: In welchen Sachbereichen ist ein einheitliches Fürsorgerecht nötig und welche Rolle haben die Länder im Zuge einer Neuordnung der Kompetenzen für die öffentliche Fürsorge. Es geht darum, so nah wie möglich am Bürger zu sein und demgegenüber aber auch an bundesweit einheitlichen Lebensbedingungen zu arbeiten.“

Während die kommunale Seite eher zu einer zumindest teilweisen Föderalisierung der Fürsorge neigt, spricht sich die Freie Wohlfahrtspflege überwiegend für den Erhalt der Bundeskompetenz aus. Es ist dem Deutschen Verein gleichwohl gelungen, die unterschiedlichen Standpunkte zusammenzuführen. In seiner Hauptausschusssitzung am heutigen Tag hat er sich auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigt.

Nicht das gesamte Fürsorgerecht sollte auf die Länder übergehen. Es gibt zahlreiche Gebiete, die nur durch den Bund geregelt werden können. Das betrifft zum Beispiel Leistungen, die mit Ansprüchen aus der Sozialversicherung zusammentreffen (Pflege, Krankenhilfe, Hilfen für Menschen mit Behinderungen). In anderen Bereichen sind Öffnungen möglich. Statt einer Verlagerung der umfassenden Kompetenz auf die Länder könnte auch geprüft werden, ob die Subsidiarität des Bundesrechts nicht durch Landesrechtsvorbehalte gestärkt werden kann. Schon heute stehen den Ländern Möglichkeiten der gesetzgeberischen Gestaltung zu, um das Fürsorgerecht weiter zu entwickeln. Eine Stärkung der Länder im gesamtstaatlichen Prozess der Rechtsgestaltung muss unter fachlichen Gesichtspunkten daran gemessen werden, dass die grundlegenden Garantien des Sozialstaats nicht in Frage gestellt werden.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de